Altenhilfe- und Pflegeplan
Allgemeine und spezielle Vorgaben verpflichten die Sozialhilfeträger:
- Planungsdaten bereitzustellen,
- Handlungsperspektiven aufzuzeigen,
- ggf. aktiv bei Angeboten mitzuwirken,
- die Entwicklung - soweit möglich und machbar - zu koordinieren und planerisch zu begleiten.
Die soziale Entwicklung betrifft in hohem Maße auch uns Senioren und Behinderte.
Sozialhilfeträger ist bei uns der Landkreis Verden;
er hat im Oktober 2000 einen Altenhilfe- und -Pflegeplan aufgestellt und veröffentlicht.
Weil dieser Plan immer wieder auch für unsere Arbeit wichtig ist, hat ein kleiner Arbeitskreis aus der Agenda-Gruppe "Senioren und Behinderte" und dem Senioren- und Behindertenbeirat diese umfangreiche Dokumentation durchgearbeitet und die Kernaussagen auf Vortragsfolien zusammengefasst
(die Folien im einzelnen
HIER ).
Wir haben diese Ergebnisse mit dem Landkreis abgestimmt. Natürlich haben sich einige der damals erhobenen Daten geändert: die Pflegebedarfe könnten z.T. heute höher geschätzt werden, das Angebot hat sich aber auch inzwischen erweitert; die gesetzlichen Grundlagen haben sich entwickelt, die finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Hand sind deutlich reduziert.
So werden sich die im vorgeschlagenen Gesamtsystem Altenhilfe und -pflege angestrebten zusätzlichen Stellen in der Landkreisverwaltung wohl nicht realsieren lassen; umso wichtiger ist ehrenamtliches Engagement für die genannten Aufgaben und die Kooperation der Beteiligten.
Vorrangige Themen sollen die Wohnberatung und die Anpassung des umfeldes sein, um den Senioren so lange wie es geht das Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Die Landkreisverwaltung und wir werden zu diesem Thema in engem Kontakt bleiben.
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