Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie Störungen der zentral-auditiven Wahrnehmung.
Jese Behandlung erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verordnung. Die Kosten für die Behandlung werden dann entsprechend der gültigen Heilmittelrichtlinien von den gesetzlichen bzw. den privaten Krankenkassen getragen.
Nach einer logopädischen Befunderhebung wird die Therapie dann in der Regel in einer Einzelbehandlung durchgeführt. Je nach Störungsbild können jedoch auch Gruppentherapien oder Hausbesuche stattfinden. Bei Bedarf gibt es in unserem Therapiezentrum auch die Möglichkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ergo- und Physiotherapeuten.
Termine nach persönlicher Anmeldung oder telefonischer Absprache unter
z.B. bei Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder aber neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfällen, Parkinson, Tumorerkrankungen.
Hierzu zählen u.a. Aussprachestörungen, aber auch Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern) sowie Störungen des Sprechablaufes bei neurologischen Erkrankungen.
Bei organisch bedingten Störungen (z.B. Stimmlippenlähmungen, Entfernungen des Kehlkopfes etc.) oder funktionellen Störungen der Stimme.
Störungen des Schluckaktes z.B. bei neurologischen Erkrankungen im Kindes- und Erwachsenenalter oder im Rahmen einer zahnärztlichen bzw. kieferorthopädischen Behandlung.
Darunter fallen u.a. Einschränkungen auditiver Teilleistungen, zum Teil eine der Ursachen von Sprachentwicklungsstörungen sowie Lese- und Rechtschreibschwächen.