Spotlight ist "Neudeutsch" und heißt "Schlaglicht".
Ein Schlaglicht kann grell sein und z.B. ein Problem beleuchten, an das man im ersten Moment so gar nicht gedacht hat.
So ist es mir ergangen mit dem Barrierenkataster: wir zeigen einfach auf, ob die Einrichtung gut, bedingt oder gar nicht für Behinderte geeignet ist. Aber schadet nicht auch eine negative Einstufung? Kann man uns belangen wegen Geschäftsschädigung oder übler Nachrede, Verleumdung?
Ich meine zwar: NEIN, denn was nicht in Ordnung ist, muss man auch nennen dürfen. Und Barrieren, die einen Teil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ausschließen, sind ein Missstand!
Aber natürlich muss der Geschäftsinhaber auch sehen, dass er auf seine Kosten kommt und ihm dabei keine Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Wahrscheinlich kann er für die fehlende Barrierefreiheit auch wenig, weil die Bauherren seinerzeit darauf keine Rücksicht genommen haben und eine Korrektur jetzt teuer oder schlecht möglich ist.
Deshalb werden wir in unserem frei zugänglichen Teil nur die von den Mitbürgern genannten Barrieren aufzeigen, bei der Übersicht der Einrichtungen aber nur die barrierefreien.
Und wenn Sie dann meinen, dass es in Achim noch weniger zu kaufen gibt als Sie schon bisher ahnten, dann kann das an der fehlenden Barrierfreiheit liegen.
post scriptum: wir kennen natürlich auch die anderen, aber die müssten Sie schon persönlich bei uns erfragen.
knut pickert, im August 2006