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Behindert in Achim: Lebensbereiche



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Vorbemerkung

Wir Achimer sind so verschieden wie andere auch. Unsere Bürgerschaft besteht aus Jungen und Alten, Frauen und Männern, hier Geborenen und Zugezogenen, Gesunden und Kranken. Es ist normal, dass wir alle verschieden sind.
Deshalb ist es auch normal, dass einige unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger Menschen mit Behinderung sind.

Alle sind wir gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft, haben unsere Würde, haben gleiche Rechte und Pflichten, wollen gleichberechtigt am Leben teilhaben.

Neben den allgemeinen Regelungen in den Gesetzen der verschiedenen Ebenen haben wir auf der kommunalen Ebene keine derartige "Verpflichtungserklärung", zum Beispiel ein offizielles Leitbild für unsere Gemeinde, nur der Beirat hat eine Vision und sich Ziele gesetzt.

Auch für die kommunale Behindertenpolitik haben wir in Achim keine allgemein verbindlichen Erklärungen unterschrieben wie zum Beispiel

Zur Zeit setzen wir weiter auf die gute Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus Politik und Verwaltung in den kleinen Dingen des Alltags.

Was wir da in Achim bisher anbieten können, zeigen wir im Folgenden auf.

Bildung und Erziehung

Frühförderung

Frühförderung sind pädagogische oder/und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind.

In der Regel weist die behandelnde Kinderärztin bzw der Kinderarzt auf unterstützende Hilfen durch Frühförderung hin. Manchmal haben aber auch die Eltern einfach so das Gefühl, dass "etwas nicht stimmt".

Anzeichen einer Störung in der Entwicklung des Kindes können zum Beispiel sein:
(Aufstellung nach einem Text der Lebenshilfe Verden)

  • das Kind reagiert wenig oder gar nicht auf Ansprache oder Lächeln,

  • das Kind zeigt wenig Interesse an seiner Umwelt,

  • das Kind hat Schwierigkeiten beim Greifen, Drehen, Krabbeln, Sitzen oder Laufen,

  • das Kind ist oft sehr unruhig und kann sich nicht beschäftigen,

  • das Kind reagiert entweder kaum oder überempfindlich auf Berührungen,

  • das Kind kommt mit anderen Kindern schlecht oder gar nicht zurecht,

  • das Kind hat Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme,

  • das Kind spricht nur sehr wenig oder undeutlich,

  • bei dem Kind bestehen Bedenken bezüglich der Einschulung.

Der Anspruch auf Frühförderung bzw. gesetzliche Regelungen hierzu gibt es in den Sozialgesetzbüchern SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB XII und in der Frühförderungsverordnung. Allerdings gibt es hier wohl zur Zeit noch Diskussionen in Politik und Fachkreisen über Auslegung und Ausprägung ("Interdisziplinären Frühförderung"); deshalb besser mit den Fachleuten sprechen!

Für Kinder mit Sinnesbehinderungen bieten die Landesbildungszentren für Blinde bzw. Hörgeschädigte eine spezielle Frühförderung an; siehe auch Wikipedia-Text.

Die allgemeine Frühförderung wird im Landkreis Verden von der
Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V. angeboten.

Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort

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Schulen, Tagesstätten

Heute ist der Begriff Inklusion in Aller Munde; hierzu mehr weiter unten.

Aber bereits seit langem wird Integration im Schulbereich praktiziert, zum Beispiel mit dem Regionalen Integrationskonzept (RIK):
Seit 1993 ist in dem niedersächsischen Schulgesetz das Ziel des gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzlich verankert. Der gemeinsame Unterricht kann realisiert werden, wenn dem individuellen Förderbedarf des Schülers entsprochen werden kann und die Maßnahmen organisatorisch, personell und sächlich durchführbar sind.
In Achim wurde ein solches Konzept für den Einzugsbereich der Erich Kästner Schule erarbeitet, vom Stadtrat in 2003 gebilligt und seit dem 1.8.2003 praktiziert.
Mehr hierzu - > hier.

Es bestehen aber weiterhin Förderschulen, mehr dazu Hier.

Inklusion,

Ausbildung und Beruf

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Waldheim, Integrationsfachdienst, Agentur f. Arbeit

Wohnen

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Hinweis auf Wohnen im Alter

Freizeit

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Behindertensportverein, Fussballgruppe, Bowlen, WABE,

Mobilität

Rund ums Auto

Informationen zu behindertengerechten Fahrzeugen, Hilfen zur Beschaffung, Umbaufirmen etc. -> Hier.

Barrierefreiheit

Text folgt

Bundesbahn

Text folgt

DRK-Fahrdienst

Text folgt

Fahrräder

Text folgt

ÖPNV

Öffentlicher Personen-Nah-Verkehr, siehe Übersichtsblatt ÖPNV

Taxi

Text folgt

Hilfen und Dienstleistungen

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Autor: knut pickert
(Kontakt)
Letzte Änderung: 02.03.2010
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