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Barrierefreiheit:


Gleichstellung behinderter Menschen heißt, ihre Benachteiligung und Diskriminierung zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Menschen sind behindert, wenn sie auf Grund ihrer körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit an der Teilhabe beeinträchtigt sind.

Eine große Beeinträchtigung - und das nicht nur für behinderte Menschen - sind Barrieren.

Barrieren schließen ab und grenzen aus; deshalb die Forderung nach Barrierefreiheit.

Barrierfreiheit heißt: Zugang und Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
Barrierfreiheit betrifft bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere, gestaltete Lebensbereiche.
(in Anlehnung an § 4 BGG)

Und Achim ?
Autor: knut pickert
Letzte Änderung: 14.11.2003